Ambulantes betreutes Wohnen im Hauskorrekt

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flurZielgruppe

Für Jugendliche im Alter von 15 - 24 Jahren stehen im Hauskorrekt acht Plätze zur Verfügung. Aufgenommen werden Jugendliche, die nicht in die elterliche Wohnung zurückkehren, deren Persönlichkeitsentwicklung defizitär ist und deren gesellschaftliche Integration nicht altersgemäß vollzogen ist. Dies wird im Einzelfall insbesondere an problembelasteten Lebenslagen, brüchigen Lebenswegen und einer Kumulation von Defiziten deutlich. Das Hauskorrekt nimmt Jugendliche beiderlei Geschlechts, jeder Nationalität und unabhängig ihrer Problemlage auf. Das Hauskorrekt bietet eine weit auszulegende Form der Betreuung, die sich zum einen sehr stark an den Wünschen und Fähigkeiten der jungen Menschen orientiert, aber auch eine konsequente und fortlaufende Entwicklung in den verschiedenen Lebensbereichen verfolgt und erfordert.
In der Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen/ jungen Volljährigen steht der

Leitgedanke

„Hilfe zur Selbsthilfe" im Vordergrund, d.h. der Betreuer nimmt dem Jugendlichen in der Regel keine Aufgaben ab, sondern motiviert, unterstützt und begleitet ihn bei der Entwicklung von Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten. Im konkreten Fall kann dies z.B, bedeuten, dass der Betreuer gemeinsam mit dem Jugendlichen das Einkaufen und das Vergleichen von Preisen trainiert, damit dies von dem Jugendlichen mit der Zeit selbständig übernommen werden kann.
Andererseits kann der Betreuer auch individuell abwägen, inwieweit Fehleinschätzungen und Fehlhandlungen zugelassen werden können, die positive Lerneffekte nach sich ziehen.

Ausschlusskriterien

Jungendliche die akut selbst- oder Fremdgefährdend sind oder mit manifester Betäubungsmittelabhängigkeit sowie Jugendliche mit schwerer körperlicher oder geistiger Behinderung können ausschließlich Beratungs- bzw. Vermittlungsangebote des Trägers wahrnehmen, jedoch nicht stationär aufgenommen werden.



Art und Ziel der Leistungen

Hilfeart und Rechtsgrundlagen


Gesetzliche Grundlagen sind § 27 i.V. mit § 34, sowie §§ 41, 34 SGB VIII, für Jugendliche und Junge Volljährige, § 35a Abs.2 Nr. 4 SGB VIII (Eingliederungshilfe).
Es kommen besonders Jugendliche ab ca. 14 Jahren und Junge Volljährige in Frage.
Die erbrachte Hilfeart ist die befristete Unterbringung und Betreuung von Jugendlichen in der ambulanten betreuten Wohnform. Rechtsgrundlagen sind in der Regel die §§ 41 und 34 SGB VIII. Die Aufenthaltsdauer im Hauskorrekt richtet sich nach den Bedürfnissen und Endwicklungsstand des einzelnen Jugendlichen
Die ambulante betreute Wohnform des Hauskorrekt dient dem Ziel, Jugendliche und Junge Volljährige zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensweise zu befähigen.
Mit ihnen gemeinsam sollen Möglichkeiten erschlossen werden, sich und ihre Umwelt realistischer wahrzunehmen und Handlungsstrategien zu entwickeln, Schritt für Schritt selbständig zurechtzukommen

Ziele

Vorrangige Ziele der Maßnahme sind:
  • der Schutz junger Volljähriger und die Verbesserung ihrer psychischen, physischen und sozialen Situation,
  • die Unterstützung bei der Bewältigung individueller Problemlagen, wie z. B. Obdachlosigkeit, Suchtgefährdung, psychische Krise, Familienkonflikt,
  • die Förderung einer altersgemäßen individuellen Entwicklung und sozialen Integration,
  • die Förderung der schulischen und beruflichen Integration bzw. Reintegration und Entwicklung sowie die Abklärung und Förderung der Chancen auf Eingliederung in die Arbeitswelt,
  • die Bewusstmachung lebensgeschichtlicher und aktueller Lebensführung sowie Lebensgestaltung und die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven
  • die Förderung einer sozialen und wirtschaftlichen Verselbständigung.
  • die das Ziel einer eigenständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung verfolgen
  • die nach einer stationären Hilfe ihre Verselbständigung anstreben
  • deren persönliche und berufliche Perspektiven noch ungeklärt sind
  • die über ein Mindestmaß an Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit verfügen.
Die Abklärung des Jugendhilfebedarfs und der geeigneten Hilfeform in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern/Allgemeinen Sozialdiensten oder anderen örtlich zuständigen Behörden ist Struktur gebendes Ziel unserer Arbeit. Weitere Zielsetzungen werden in Absprache mit den am Hilfeplan beteiligten Personen im Einzelfall vereinbart.

Hier einige Eindrücke vom Zusammenleben im HausKorrekt: