Qualitätsentwicklungsbeschreibung

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. Drucken

Die Qualitätsentwicklungsbeschreibung enthält Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.

Der Begriff „Qualitätsentwicklung“ kennzeichnet den prozeßhaften Charakter der Jugendhilfe, die auf Definition, Überprüfung und Verbesserung von Qualität ausgerichtet ist. Ein wesentliches Element der Qualitätsentwicklung bildet der kontinuierliche Austausch zwischen den einzelnen Beteiligten des Hilfeprozesses. Als Träger sehen wir es als unsere Aufgabe an, die in der individuellen Hilfeplanung vereinbarten Hilfeleistungen zu erbringen, weiterzuentwickeln und durch Überprüfung ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Die Überprüfung führt dann möglicherweise zu Veränderungen der Leistungsprozesse unserer Arbeit.

Qualitätssicherung bildet sich am deutlichsten in drei Ebenen ab:
  1. Strukturqualität
    Sie beinhaltet die objektiven Rahmenbedingungen, Ausstattungen, Konzeptent-wicklung und personellen Ressourcen
  2. Prozessqualität
    Sie beschreibt die Aktivitäten zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern. Orientiert an der spezifischen Zielsetzung der Dienstleistung werden bei der Beschreibung der Prozessqualität generelle Problemstellungen, Maßnahmepläne, Handlungsabläufe, Aufgaben etc. festgelegt.
  3. Ergebnisqualität
    Sie zeigt beobachtbare Veränderungen bei dem Träger, bei den Fachfamilien und bei den Leistungsempfängern.
    Sachleistungen und Tätigkeiten, die in dem beschriebenen Umfang  und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zu Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch die Fachleistungskosten oder Sachkosten abgedeckt  sind.